Änderungen bei Entsorgungsleistungen ab 2012
Lesen Sie hier, welche Änderungen sich ab dem 01.01.2012 ergeben ...
Entsorgungstermine für 2012
Eine Übersicht über die Entsorgungstermine 2012 für den Restabfall, die Papiertonne, den Bioabfall, die Gelbe Tonne/den Gelben Sack, die Weihnachtsbaumentsorgung, die Schadstoffe und den Sperrabfall für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach-Burkhardtsdorf-Gornsdorf finden Sie in beigefügtem Auszug aus dem Abfallkalender 2012 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen.
Anschrift und Ansprechpartner:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Bereich Abfallwirtschaft Stollberg
Schlachthofstr. 12
09366 Stollberg
Tel.: (037296) 66-245
E-Mail: info.gebühren@za-sws.de
Homepage: www.za-sws.de
Die Zulassungsbehörde/Führerscheinstelle als Annahme- und Ausgabestelle ist ins Dienstgebäude des Landratsamtes in Stollberg, Uhlmannstr. 1 - 3, 09366 Stollberg umgezogen.
Öffnungszeiten:
Zulassungsbehörde: Montag/Mittwoch/Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr;
Dienstag/Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde: nur donnerstags von 08:00 - 18:00 Uhr
Reduzierung der Anschlagtafeln im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat Burkhardtsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung die Reduzierung der Anschlagtafeln im Gemeindegebiet beschlossen.
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Das Ordnungsamt informiert zum Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts
Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts wurde am 01.09.2010 vom Sächsischen Landtag beschlossen. Darin wurde unter anderem der Anwendungsbereich der kommunalen Baumschutzsatzungen eingeschränkt.
Damit besteht für die Bürger nunmehr die Möglichkeit, ohne Beantragung nach eigenem Ermessen:
· Bäume und Hecken in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz,
· Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter gemessen in einem Meter Höhe auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken,
· Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken
zu fällen oder zurückzuschneiden.
Für alle darüber hinausgehenden Fälle ist eine Fällgenehmigung durch die Gemeinde erforderlich.
Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.
Auch zu beachten sind alle anderen naturschutzrechtlichen Regelungen, zum Beispiel
· das generelle Fällverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September,
· der Schutz von Streuobstwiesen als Biotop oder
· der besondere Schutz bestimmter Arten, z. B. der Eibe.




