Information vom 02.04.2021
Hinweis für alle Eltern -
Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindereinrichtungen ab 06.04.2021
Ab Dienstag, den 06.04.2021, werden an den Kindertagesstätten wieder die Abhol- und Bringestationen außerhalb des Gebäudes errichtet. Somit ist kein aktueller Nachweis eines negativen CORONA-Testes notwendig.
Fachbereich Schulen/Kita/Asyl
Hinweis für alle Eltern -
Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindereinrichtungen ab 06.04.2021
Ab Dienstag, den 06.04.2021, werden an den Kindertagesstätten wieder die Abhol- und Bringestationen außerhalb des Gebäudes errichtet. Somit ist kein aktueller Nachweis eines negativen CORONA-Testes notwendig.
Fachbereich Schulen/Kita/Asyl
Information vom 31.03.2021
HORT BURKHARDTSDORF
Turnstraße 10 a
09235 Burkhardtsdorf
Tel.: 03721/2730500
Bedarfsabfrage Osterferien im Zeitraum 06.04. - 09.04.2021
Ab 06.04.21 hat der Hort wieder im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes geöffnet. Zur Absicherung der Öffnungszeiten und besseren Personalplanung benötigen wir bis spätestens 01.04.2021, 12:00 Uhr den jeweiligen Betreuungsbedarf für Ihre Kinder.
Bei nicht angemeldeten Kindern gehen wir davon aus, dass kein Betreuungsbedarf besteht.
HORT BURKHARDTSDORF
Turnstraße 10 a
09235 Burkhardtsdorf
Tel.: 03721/2730500
Bedarfsabfrage Osterferien im Zeitraum 06.04. - 09.04.2021
Ab 06.04.21 hat der Hort wieder im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes geöffnet. Zur Absicherung der Öffnungszeiten und besseren Personalplanung benötigen wir bis spätestens 01.04.2021, 12:00 Uhr den jeweiligen Betreuungsbedarf für Ihre Kinder.
Bei nicht angemeldeten Kindern gehen wir davon aus, dass kein Betreuungsbedarf besteht.
aktualisiert 14.20 Uhr, Information vom 27.03.2021, 13:10 Uhr
Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie mit Kenntnisstand vom 27.03.2021, 13:00 Uhr, darüber informieren, dass in der Kindertagesstätte "Meinersdorfer Rasselbande", Anton-Günther Straße 18 a in 09235 Burkhardtsdorf ein positiv bestätigter CORONA-Fall aufgetreten ist.
Wir befinden uns momentan in Abstimmung mit den zuständigen Behörden (hier: Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises), in welchem Umfang Quarantäneanordnungen erlassen werden müssen.
NEU: Das Gesundheitsamt setzt sich selbst mit den betroffenen Eltern in Verbindung.
Abschließend bitten wir zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der Notbetreuungung Ihres Kindes in der Kindertagesstätte "Meinersdorfer Rasselbande" am Montag, den 29.03.2021 unabdingbar ist. Insofern dies nicht der Fall ist, würde dies erheblich zur Kontaktminimierung und Vermeidung einer evtl. weiteren Verbreitung beitragen.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Spiller
Bürgermeister
Gemeinde Burkhardtsdorf
Liebe Eltern,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie mit Kenntnisstand vom 27.03.2021, 13:00 Uhr, darüber informieren, dass in der Kindertagesstätte "Meinersdorfer Rasselbande", Anton-Günther Straße 18 a in 09235 Burkhardtsdorf ein positiv bestätigter CORONA-Fall aufgetreten ist.
Wir befinden uns momentan in Abstimmung mit den zuständigen Behörden (hier: Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises), in welchem Umfang Quarantäneanordnungen erlassen werden müssen.
NEU: Das Gesundheitsamt setzt sich selbst mit den betroffenen Eltern in Verbindung.
Abschließend bitten wir zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der Notbetreuungung Ihres Kindes in der Kindertagesstätte "Meinersdorfer Rasselbande" am Montag, den 29.03.2021 unabdingbar ist. Insofern dies nicht der Fall ist, würde dies erheblich zur Kontaktminimierung und Vermeidung einer evtl. weiteren Verbreitung beitragen.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Spiller
Bürgermeister
Gemeinde Burkhardtsdorf
aktualisiert am 19.03.2021, 08:25 Uhr, Information vom 18.03.2021
Schulen und Kitas müssen im Erzgebirgskreis ab Montag schließen
Information des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus:
In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit Landkreisen verständigt. In den betroffenen Landkreisen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Demgegenüber sank die Inzidenz in der Kreisfreien Stadt Chemnitz unter 100. Damit ist eine Schließung der Einrichtungen in Chemnitz nicht notwendig. Für den Landkreis Meißen wird die weitere Entwicklung abgewartet, da erst morgen die 5-Tages-Frist gemäß der Corona-Schutz-Verordnung abläuft.
Kultusminister Christian Piwarz bedauert die Entscheidung und sieht Änderungsbedarf für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung. »Ziel muss es ein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher. Gleichzeitig kann damit der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein«, so der Kultusminister.
Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden.
(Quelle: Landratsamt Erzgbirgskreis)
Schulen und Kitas müssen im Erzgebirgskreis ab Montag schließen
Information des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus:
In den Landkreisen Nordsachsen, Zwickau und Erzgebirge müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit Landkreisen verständigt. In den betroffenen Landkreisen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Grund für die Entscheidung sind weiter steigende Inzidenzen in den genannten Landkreisen, die seit mehreren Tagen über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegen. Demgegenüber sank die Inzidenz in der Kreisfreien Stadt Chemnitz unter 100. Damit ist eine Schließung der Einrichtungen in Chemnitz nicht notwendig. Für den Landkreis Meißen wird die weitere Entwicklung abgewartet, da erst morgen die 5-Tages-Frist gemäß der Corona-Schutz-Verordnung abläuft.
Kultusminister Christian Piwarz bedauert die Entscheidung und sieht Änderungsbedarf für die nachfolgende Corona-Schutz-Verordnung. »Ziel muss es ein, dass nach den Osterferien die Öffnung von Schulen und Kitas durch ein intensives Testregime begleitet werden kann. Damit wäre der Betrieb in den Einrichtungen vergleichsweise sicher. Gleichzeitig kann damit der Inzidenzwert nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Bewertung der Situation sein«, so der Kultusminister.
Laut § 5a, Absatz 8, Corona-Schutz-Verordnung müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder geschlossen werden, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Werktagen andauernd überschritten wird. Der Präsenzunterricht an Schulen und die Kindertagesbetreuung kann wiederaufgenommen werden, wenn der 100-er Inzidenzwert an fünf Werktagen unterschritten wird. Von der notwendigen Schließung der Einrichtungen kann abgewichen werden, wenn das Überschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf einen konkreten räumlich begrenzten Anstieg der Infektionszahlen (Hotspot) zurückzuführen ist, der mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht im Zusammenhang steht. Ebenso kann von der Schließung abgesehen werden, wenn bereits ein Rückgang des Inzidenzwertes festgestellt wurde, der ein baldiges Unterschreiten erwarten lässt. Diese Ausnahmeregelungen waren für die betroffenen Landkreise nicht einschlägig und konnten daher nicht angewandt werden.
(Quelle: Landratsamt Erzgbirgskreis)
Wichtiger Hinweis zur Ergänzung der Notbetreuung ab 22.03.2021:
Mit der SächsCoronaSchVO vom 26.01.2021 wurden die Voraussetzungen für die Nutzung der Notbetreuung um folgende Bereiche erweitert (analog Anlage 2):
. Schüler/innen in der Präsenzbeschulung,
. Auszubildende und Student/inn/en der Abschlussjahrgänge für unaufschiebbare Prüfungen im Bereich der berufsbezogenen und akademischen Ausbildung,
. Auszubildende in der berufspraktischen Aus- oder Weiterbildung in Berufen des Gesundheits- oder Sozialwesens,
. Student/inn/en einer Hochschule oder der Berufsakademie Sachsen wegen der unmittelbaren Vorbereitung auf eine oder der Ablegung einer zur Abschlussnote zählenden Prüfung.
Zudem wird in § 5 a Abs. 8 der aktuellen SächsCoronaSchVO die Zulässigkeit der Notbetreuung um die Gruppe der Referendar/inn/e/n und stellt Drogerien den Apotheken und Sanitätshäusern gleich.
Die Formulare und der oben veröffentlichte Elternbrief gelten auch für die Kinder der Kita "Meinersdorfer Rasselbande".
Information vom 26.02.2021
Liebe Eltern,
beigeschlossen erhalten Sie den Elternbrief und den Fahrplan zum geänderten Schülerverkehr für die Schulkinder des Ortsteils Kemtau.
Für die Kurzfristigkeit möchten wir uns entschuldigen.
Die Informationen, welche anders mit den entsprechenden Akteuren abgesprochen waren, erreichten uns erst am späten Donnerstagnachmittag.
Folglich haben wir versucht, am heutigen Tag (26.02.2021) eine einvernehmliche Lösung mit allen Akteuren (hier Verkehrsunternehmen) zu finden.
Um sicherzustellen, dass Ihr Kind gut am Zielort ankommt, wird am Montag, den 01.03.2021 eine Begleitperson im Bus mitfahren.
Sollten am Montag, den 01.03.2021 Probleme auftreten, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
gez. Jörg Spiller
Bürgermeister
Liebe Eltern,
beigeschlossen erhalten Sie den Elternbrief und den Fahrplan zum geänderten Schülerverkehr für die Schulkinder des Ortsteils Kemtau.
Für die Kurzfristigkeit möchten wir uns entschuldigen.
Die Informationen, welche anders mit den entsprechenden Akteuren abgesprochen waren, erreichten uns erst am späten Donnerstagnachmittag.
Folglich haben wir versucht, am heutigen Tag (26.02.2021) eine einvernehmliche Lösung mit allen Akteuren (hier Verkehrsunternehmen) zu finden.
Um sicherzustellen, dass Ihr Kind gut am Zielort ankommt, wird am Montag, den 01.03.2021 eine Begleitperson im Bus mitfahren.
Sollten am Montag, den 01.03.2021 Probleme auftreten, stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
gez. Jörg Spiller
Bürgermeister