Formulare von A - Z
Hinweis zur Kündigung der Betreuungsverträge für die Kinder der 4. Klassen
Liebe Eltern,
bitte denken Sie jährlich an die fristgerechte Kündigung des Betreuungsvertrages zur Hortbetreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zum Ende der 4. Klasse.
Es besteht die Möglichkeit zur Kündigung bis zum 30.06., Wirksamwerden zum 01.08. oder späteste Kündigungsfrist bis zum 31.07., Wirksamwerden am 01.09. eines jeden Jahres.
Die Kündigung ist bitte schriftlich in der Einrichtung (Hort oder Kita "Mühlbergzwerge") fristgerecht einzureichen.
Vielen Dank.
Sylvia Hoffmann
Leiterin Kita "Mühlbergzwerge" und Hort Burkhardtsdorf
Elternbeiträge