Grundschule Burkhardtsdorf

Grundschule Burkhardtsdorf
Schulleiterin Grit Löser
Am Markt 6
09235 Burkhardtsdorf

Tel.:      (03721) 22688
Fax:      (03721) 267497
E-Mail:
Website Elternrat Grundschule: https://elternrat-burkhardtsdorf.jimdofree.com/


Herzlich Willkommen zum virtuellen Rundgang durch unsere Burkhardtsdorfer Grundschule. Link: virtueller Rundgang hier ...
Wir sagen Dankeschön für die Erstellung des Videos an die Elternvertreter, Frau Romy Schmidt und Herrn Marcel Seifert.

Lernen macht Spaß!

Der Schulbetrieb im Gebäude der Grundschule Burkhardtsdorf, Turnstraße 10 a wurde mit Schuljahresbeginn 2013/2014 in diesem Gebäude eingestellt.
Alle Grundschülerinnen und Grundschüler der Gemeinde Burkhardtsdorf besuchen seit dem 26.08.2013 gemeinsam die neue Grundschule am Marktplatz in Burkhardtsdorf.
Die Anschrift lautet ab diesem Zeitpunkt Am Markt 6.

Aktuell lernen in der Grundschule Burkhardtsdorf 191 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 - 4.
Das ehemalige Grundschulgebäude Turnstr. 10 a wird mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 als gemeinsamer Schulhort genutzt.
Leiterin des Schulhortes ist Frau Leichsenring.

Kleiner Rückblick:
Bisher lernten 86 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 bis 4 in der Grundschule Burkhardtsdorf.
Der Hort befindet sich direkt im Schulgebäude und hat eine Kapazität von 195 Plätzen.

Die Schule bietet neben der täglichen Hortbetreuung wie auch in den vergangenen Schuljahren Ganztagsangebote in verschieden Tätigkeitsbereichen an.

So können die Schüler zwischen Angeboten zum
- Lernbereich, wie z. B. Förderung-Logopädie, Leseförderung, Entspannungsübungen, AG Leichtathletik oder
- zum Freizeitbereich, wie z. B. gesunder Ernährung, Tanzen, Chor, kreativem Gestalten wählen.

<< Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. >>